Was ist der Unterschied zwischen einem Nießbrauch, einem Wohnrecht und einer VR-Immobilienrente®?

Sie kennen die Themen möglicherweise bereits aus der Presse oder der Werbung, in der darauf hingewiesen wird, dass Sie als Immobilienbesitzer Ihre Immobilie oder nur Teile davon bereits zu Lebzeiten verkaufen können und trotzdem darin wohnen bleiben. Oder Sie beleihen Ihre Immobilie in Form einer Immobilienrente. Was aber meinen die Anbieter, wenn sie für Teilverkauf, Nießbrauch- oder Wohnrecht, bzw. Immobilienrente werben?

Ein Nießbrauch- und ein Wohnrecht sind sich in vielen Details ähnlich, auch wenn es kleinere, aber bedeutsame juristische Unterschiede gibt, die wir Ihnen gerne erläutern möchten:

Was ist ein Nießbrauch?

in der Rechtsprechung ist das Nießbrauchrecht – oft umgangssprachlich  als Nießbrauch bezeichnet – ein Nutzungsrecht an fremden Sachen, Rechten, Immobilien oder Vermögen. Der Nießbrauch ist ein Recht, das es einer Person ermöglicht, wirtschaftliche Vorteile aus einem Gut zu ziehen, ohne selbst Eigentümer des Guts zu werden. Das Verfügungsrecht verbleibt dabei beim tatsächlichen Eigentümer. Daher wir Nießbrauch häufig für Immobilien angewendet.

Ein Beispiel: Sie als Immobilienbesitzer verkaufen Ihre Immobilie und vereinbaren mit dem zukünftigen Käufer ein Nießbrauchrecht. Dann dürfen Sie als Nießbrauchnehmer die Immobilie weiterhin gegen einen bestimmten Betrag ähnlich einer Miete bewohnen. Auch dürften Sie die Immobilie vermieten, um daraus einen möglichen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen, was ein wichtiger Unterschied zum reinen Wohnrecht ist. Ein erneuter Verkauf der Immobilie bleibt hingegen dem neuen Eigentümer vorbehalten.

Ein Nießbrauch ist eine vereinbarte lebenslange Bestätigung zum Nutzungsrecht, die nur schwer beschränkt werden kann. Wenn Sie als Eltern zu Lebzeiten Ihren Kindern die eigene Immobilie bereits überschreiben, können Sie sich einen Nießbrauch eintragen lassen und festlegen in Ihrer Immobilie bis zu ihrem Ableben wohnen bleiben zu dürfen. Achten Sie aber darauf, dass Ihre Kinder die Immobilie ab dem Zeitpunkt der Überschreibung für einen Kredit beleihen dürfen oder diese Immobilie sogar verkaufen können, ohne dass Sie als Eltern ein Mitspracherecht hätten. Ihr Recht auf lebenslanges Wohnen bleibt davon unberührt.

Was ist ein Recht auf Wohnen?

Für den Laien sind im Alltag die Unterschiede zwischen Nießbrauch und Nutzungskontrakt praktisch kaum zu erkennen, denn auch beim „Wohnrecht“ dürften Sie als berechtigte Person in der Immobilie unbeschränkt wohnen. Das Wohnrecht wird ähnlich wie beim Nießbrauch ins Grundbuch eingetragen und gilt lebenslang. Seine frühzeitige Aufhebung ist nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

Der wichtigste Unterschied zum Nießbrauch besteht beim Wohnrecht darin, dass Sie als Nutzer keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Immobilie ziehen dürfen, z.B. in Form einer gewinnbringenden Vermietung.

Was ist eine VR-Immobilienrente®?

Die VR-Immobilienrente® ist die attraktivste Form, um liquide zu bleiben, denn bei der VR-Immobilienrente® erhalten Sie einen flexiblen Kreditrahmen, der am Wert Ihrer Immobilie festgesetzt und als Grundschuld eingetragen wird. Sie entscheiden, ob das Geld einmalig oder als regelmäßige Zusatzrente ausbezahlt werden soll. Interessant dabei ist, dass Sie nur die Zinsen des in Anspruch genommenen Kreditbetrages bezahlen.

Der größte Unterschied im Vergleich zum Teilverkauf, Nießbrauch oder auch zum Wohnrecht ist allerdings, dass Sie nicht nur weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen können, sondern auch voller Eigentümer bleiben.

Ihre Erben haben dadurch den Vorteil, dass sie später selbst entscheiden können, was mit der Immobilie passieren soll. Sie können den Kreditbetrag entweder in einer Summe durch den Verkauf der Immobilie tilgen oder eine monatliche Rückzahlung vereinbaren.

Vorteile für den zukünftigen Eigentümer beim Nießbrauch oder Wohnrecht

Stellen Sie sich vor, Sie überschreiben Ihren Kindern bereits zu Lebzeiten Ihre Immobilie, dann ist dies Teil des Erbes und von den Kindern ab Überschreibung veräußerbar und beleihbar. Auch der Gewinn einer möglichen Wertsteigerung bleibt bei Ihren Kindern oder dem zukünftigen Eigentümer.

Vorteile für Sie als zukünftigen Nießbraucher und Wohnberechtigten

Für Sie als Immobilienbesitzer, der seine Immobilie vorab vererbt bzw. verkauft, besteht in beiden Fällen ein eingetragenes, lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie. Daran ändert auch ein möglicher Verkauf an einen neuen Besitzer nichts.

Vorteile für Sie bei Nutzung der VR-Immobilienrente® als Eigentümer

Mit der VR-Immobilienrente® haben Sie weiterhin alle Trümpfe und die Entscheidungsgewalt über Ihre Immobilie in der Hand. Sie bleiben Eigentümer und gleichzeitig liquide, sollten Sie sich den Wunsch für eine größere Anschaffung erfüllen wollen bzw. etwaige Sanierungen bzw. Renovierungen anstehen.

Gerne beraten wir Sie umfassend über die Möglichkeiten des lebenslangen Wohnrechts, des Nießbrauchs bzw. zur Immobilienrente. Sprechen Sie uns jetzt an.


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